Diese Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag zwischen dem Auftraggeber und der Firma Bürotechnik Drobesch GmbH. Geschäftsbedingungen der Auftraggeber, die mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind rechtsunwirksam und gelten als nicht vereinbart. Abweichungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bürotechnik Drobesch GmbH müssen schriftlich vereinbart sein. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

Alle Vereinbarungen, die zwischen Bürotechnik Drobesch GmbH und dem Auftraggeber im Zuge der Ausführung des Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.

Der Auftraggeber bestätigt durch seine Unterschrift am Auftrag, dass er auf Basis der Geschäftsbedingungen der Firma Bürotechnik Drobesch GmbH den Auftrag erteilt.

2. Angebot- und Vertragsabschluss
Verträge und deren Änderung bedürfen der Schriftform. Die Vereinbarung des Abgehens der Schriftform bedarf der Schriftform im Einzelfall. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich; der Vertrag kommt nach Eingang der Bestellung der schriftlichen Auftragsbestätigung der Auftraggeber zustande.

3. Preise
Unsere Preise lt. den jeweils gültigen Preislisten sowie alle unsere Preisangebote ob schriftlich oder mündlich gelten freibleibend und verstehen sich netto ab Standort 9020 Klagenfurt excl. MwSt. und 1% Ara. excl. Frachtkosten.

4. Lieferung, Lieferzeiten
Die von Bürotechnik Drobesch GmbH dem Auftraggeber zugesagten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind für Bürotechnik Drobesch GmbH jedoch nicht verbindlich. Schadenersatzansprüche, Pönale und andere Verzugsfolgen aus verspäteter Lieferung gegenüber Bürotechnik Drobesch GmbH sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei sämtlichen Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

Ist der Kunde Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren nicht gehört, so darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu
erstatten, haftet hierfür der Kunde.

6. Fahrtspesen
Fahrtspesen für Anfahrt mit KFZ innerhalb Österreichs werden gemäß gültiger Preisliste mit Spesenpauschale nach Entfernung abgerechnet, ansonsten nach Aufwand (Fahrzeit zum jeweils gültigen Tarif – aus Preisliste, KM-Geld, und Diäten zum amtlichen Satz, sonstige Fahrtspesen).

7. Rückgabe, Storno
Bei der von Bürotechnik Drobesch GmbH akzeptierter Retournierung bzw. Stornierung von bestellten Produkten bzw. Leistungen wird eine Stornogebühr von 10 % des ursprünglichen Rechnungsbetrages verrechnet.

8. Zahlung
Die von der Bürotechnik Drobesch GmbH gelegten Rechnungen sind 8 Tage nach Rechnungseingang fällig ohne jeden Abzug spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. und Anwaltskosten in Rechnung gestellt, die sofort fällig sind.

9. Zahlungsbedingungen
Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % anzulasten. Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Besteller sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass wir eine Gegenforderung bzw. das Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben oder dass es gerichtlich festgestellt wurde.

In besonderen Fällen behalten wir uns vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu tätigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass
Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern; in diesem Fall sind wir auch zum Vertragsrücktritt berechtigt, ohne das dem Besteller daraus irgendwelche Ansprüche erwachsen. Sämtliche Zahlungen des Kunden werden stets zur Begleichung der ältesten Verbindlichkeit verwendet.

Eingehende Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Spesen und Kosten jeglicher Art, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Allfällige anderslautende Widmungen oder Bestimmungen des Kunden sind unwirksam. Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Mängel an gelieferten Waren oder Dienstleistungen, aus welchem Titel immer, ist nicht zulässig. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen die Bürotechnik Drobesch GmbH haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang stehende Forderungen von der Bürotechnik Drobesch GmbH zu kompensieren, es sei denn, dass diese Forderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, sie gerichtlich festgestellt oder von der Bürotechnik Drobesch GmbH ausdrücklich anerkannt worden sind.

10. Gewährleistung
Bürotechnik Drobesch GmbH leistet für sechs Monate ab dem Datum der Lieferung der (des) Geräte(s) Gewähr dafür, dass das (die) Gerät(e) zum Zeitpunkt der Übergabe keine Material- und Herstellungsfehler aufweist(en). Die gesetzlichen Gewährleistungsfolgen werden auf das Recht des Vertragspartners auf kostenlosen Austausch der mangelhaften Teile beschränkt und können nur gegen Vorlage der Bürotechnik Drobesch GmbH Rechnung geltend gemacht werden.

Die Gewährleistung umfasst in keinem Fall durch denBetrieb der (des) Geräte(s) verursachte Verschleißreparaturen und Austausch von Verschleißteilen bzw. Verbrauchsmaterial, Wartungsarbeiten etc., sowie die Behebung von Mängeln, die durch unsachgemäße Benutzung der Geräte oder durch sonstige, nicht von Bürotechnik Drobesch GmbH zu vertretende Umstände, entstanden sind.

Alle ausgetauschten Teile gehen ersatzlos in das Eigentum von Bürotechnik Drobesch GmbH über. Werden die von Bürotechnik Drobesch GmbH vorgeschriebenen Wartungen nicht eingehalten oder wird nicht von Bürotechnik Drobesch GmbH empfohlenes Verbrauchsmaterial verwendet, so erlischt die Gewährleistungspflicht von Bürotechnik Drobesch GmbH.

Die Gewährleistung erlischt ebenso, wenn Reparaturen oder Änderungen am Gerät von Personen durchgeführt werden, welche nicht dem technischen Kundendienst von Bürotechnik Drobesch GmbH angehören oder nicht von Bürotechnik Drobesch GmbH beauftragt wurden.

Alle Arbeiten werden innerhalb der üblichen bzw. gewöhnlichen Betriebs-/Arbeitszeit von Bürotechnik Drobesch GmbH durchgeführt. Für Schäden, die durch eine eventuelle Betriebsunterbrechung oder durch Verzögerungen bei der Wartung und Reparatur der (des) Geräte(s) entstehen, haftet Bürotechnik
Drobesch GmbH nicht.

Bürotechnik Drobesch GmbH ersetzt in keinem Fall aufgewendete Verbrauchsgüter des Käufers. Für die Nichterbringung von Gewährleistungen kann Bürotechnik Drobesch GmbH dann nicht haftbar gemacht werden, wenn dies durch eine höhere Gewalt (wie z.B. Unwetter, Streik, Krieg, Erdbeben etc.) verursacht wurde.

Alle anderen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz sind ausdrücklich und zur Gänze ausgeschlossen.

Sollte Bürotechnik Drobesch GmbH die geforderten vertragsmäßigen gesetzlichen Gewährleistungen nicht erbringen, muss der Käufer alle Mängel am Kaufgegenstand innerhalb der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist bei sonstigem Verlust des Anspruches gerichtlich geltend machen.

Der Anspruch des Käufers auf Gewährleistung durch Bürotechnik Drobesch GmbH ist nicht übertragbar und endet bei einer Weiterveräußerung oder sonstigen Übertragung der (des) Geräte(s). In keinem Fall ist Bürotechnik Drobesch GmbH zu Gewährleistung außerhalb von Österreich verpflichtet.

11. Haftung
Bürotechnik Drobesch GmbH haftet nicht für Schäden, die durch eine eventuelle Betriebsunterbrechung entstehen oder bereits entstanden sind.

Es erfolgt keine Vergütung aufgewendeter Verbrauchsmaterialien (inkl. Papier) des Mieters. Der Mieter kann keinen wie immer gearteten Schadenersatz durch Umstände höherer Gewalt, wie z.B. Diebstahl, Blitz, Feuer, Wasser, Erdbeben und ähnlicher Ursachen geltend machen.

Für diese Fälle ist der Mieter zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet. Soweit der Mieter, sein Personal oder sonstige für ihn handelnde Personen durch nicht der Bedienungsanleitung entsprechenden Eingriffe bzw. unsachgemäße Bedienung Schäden verursachen, ist deren Behebung durch den Mieter separat zu bezahlen.

12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Klagenfurt.
Zahlbar und klagbar in Klagenfurt.